Allgemeine Geschäftsbedingungen der NSI CAD/CAM Technik GmbH, Salzkotten
1. Geltungsbereich
Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Geschäftsbedingungen.
Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch NSI CAD/CAM Technik GmbH,
nachstehend NSI genannt.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
angegeben wird. Aufträge werden erst nach Eingang einer Auftragsbestätigung
wirksam.
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben ist,
rein netto, ab Lager Salzkotten.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind rein netto innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern
keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Bei Zahlungsverzug behalten
wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit des Zahlungsverzuges
banküblichen Überziehungszinsen zu berechnen.
4. Lieferungen und Lieferfristen
Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten.
Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind
ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel,
Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie
sonstige von uns nicht zu beeinflussende Ereignisse verlängern die Lieferfristen
in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom
Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist.
Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist
gesetzt hat.
Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab Salzkotten. Verpackungs- und
Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern dies nicht ausdrücklich anders
vereinbart wurde.
5 .Gewährleistungen
Mängel an der vom Abnehmer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer
Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.
Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
zu melden.
Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller
abgewickelt.
Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die
Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder infolge unsachgemäßer Behandlung
entstanden sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach
unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, sind wir zur Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Abnehmer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Abnehmers, insbesondere auch
Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von NSI an den Abnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen
einschließlich des Kontokorrentsaldos unser Eigentum.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus
dem Weiterverkauf an NSI übergeht, solange deren Forderungen nicht beglichen
sind. Zu anderen Verfügungen der Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.
Eine Weiterveräußerung von Softwarelizenzen an dritte ist nicht möglich.
7. Urheberrechte
Unsere eigens entwickelten Postprozessoren, sowie andere von uns entwickelte
Software bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden oder weiterveräußert werden, es sei denn, sie wurden speziell zum
Weiterverkauf an Dritte entwickelt. In diesem Fall geht die Software in das
Eigentum des Dritten über. Alle durch uns vertretenen Software-Produkte sind
urheberrechtlich geschützt.
8. Ausfuhrbestimmungen
Soweit die gelieferten Waren US-amerikanischen Ursprungs sind, sind sie zur
Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Wiederausfuhr in jedes
Land zugelassen mit Ausnahme der Ostblockstaaten, der Volksrepublik China, Kuba,
Nordkorea, Makao, Hongkong und Vietnam und dessen kommunistisch kontrollierten
Nachbarstaaten. Bei Ausfuhr in die vorstehend genannten Gebiete ist eine
besondere US-Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzkotten. Soweit Gerichtsstandsvereinbarungen gültig
sind, ist das Land- und Amtsgericht Paderborn als Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit oder Abänderung einer oder mehrerer Bedingungen bleiben
die restlichen Bedingungen davon unberührt.
11. Wirksamkeit und Gültigkeit
Diese AGB bleiben wirksam, bis neue oder teilweise neue Geschäftsbedingungen
dem Besteller mitgeteilt werden. Sie gelten ab 01.01.2001.
