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12. März 2007 Neue Vorschriften für Geschäftsbriefe per eMail

War es bisher nur bei Geschäftsbriefen in Papierform notwendig, verschiedene Pflichtinformationen wie Firma, Rechtsform, Firmensitz, Geschäftsführer und Handeslregisternummer anzugeben, gelten diese Regeln seit 01.01.2007 auch für den E-Mail-Verkehr.

Von dieser neuen Regelung betroffen ist jeglicher externer Geschäftsverkehr, beispielsweise in Form von Rechnungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen.

Bei einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen im Rahmen von Abmahnungen Zwangsgelder von bis zu 5000,00 €.
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